Digitale Welt

Digitale Medien haben längst unseren Alltag erobert – ein Leben ohne Internet, Smartphone oder Tablet ist für Kinder und Jugendliche aber auch für viele Erwachsene kaum vorstellbar. Die digitalen Medien unterliegen einem ständigen Wandel. Fast täglich gibt es neue Apps, Trends oder Spiele. Vielen fällt es schwer da noch Schritt zu halten und den Überblick zu bewahren.


Infografik zum Jugend-Internet Monitor 2024 von Saferinternet

Jugend-Internet-Monitor 2024 - So klicken Österreichs Jugendliche

Der Jugend-Internet-Monitor ist eine Initiative von Saferinternet.at und präsentiert aktuelle Daten zur Social-Media-Nutzung von Österreichs Jugendlichen im Alter von 11 bis 17 Jahren.

Die Nummer eins der beliebtesten Internetplattformen österreichischer Jugendlicher ist auch in diesem Jahr WhatsApp (Nutzung insgesamt: 76 %, davon 77 % täglich), knapp gefolgt von Instagram (insg. 71 %, davon 68 % tägl.) und YouTube (insg. 70 %, davon 51 % tägl.). Allerdings haben vor allem WhatsApp mit minus 20 Prozentpunkte und YouTube mit minus 24 Prozentpunkte massive Rückgänge zu verzeichnen.

Auf Platz vier des diesjährigen Jugend-Internet-Monitors landet TikTok: Die Video-App (Nutzung insgesamt: 65 %, davon 72 % täglich) konnte die Foto-Sharing-App Snapchat (insg. 61 %, davon 72 % tägl.) erstmals überholen. Die beiden Netzwerke liegen jedoch weiterhin nah beieinander. Snapchat hat dabei im Jahresvergleich mit minus 8 Prozentpunkten den drittstärksten Verlust zu verzeichnen.

Weiterhin in den Top sechs vertreten ist die digitale Pinnwand Pinterest mit einer Nutzung von insgesamt 42 Prozent. BeReal konnte auch dieses Jahr weiter zulegen und landet mit dem größten Zuwachs von plus 13 Prozentpunkte nun auf Platz 8 (Nutzung insgesamt: 31 %). Zulegen konnte auch X (vormals Twitter) mit plus sechs Prozentpunkten (Nutzung insgesamt: 24 %). Wieder zurück in den Top 14 ist dieses Jahr Telegram mit einer Nutzung von insgesamt 18 Prozent.

Alle Details finden Sie auf der Website von SaferInternet.

Das InfoEck bietet zu diesem Thema Broschüren zu den gängigen Apps und vieles mehr zum Mitnehmen.


Apps und Gefahren

Abofallen

Kostenlose Apps finanzieren sich meist über Werbung. Ein großes Problem dabei sind Abofallen. Diese sind oft getarnt als einfache Werbeeinblendung. Oftmals reicht es schon aus, dass man diese Werbeeinblendung antippt und ohne es zu merken, wird ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen oder eine versteckte Bestellung gemacht. Als Nutzer wird man dabei nicht über die Vertragsbedingungen oder Preise informiert.

Wenn Sie Opfer einer Abofalle geworden sind, sollten Sie sich schnellst möglichst Hilfe holen. Die Organisation "Watchlist Internet" führt auf ihrer Website spezielle Listen von Online-Fakeshops und Abofallen. Bevor man bei einem Shop das erste Mal bestellt und sich nicht sicher ist ob der Shop seriös ist oder nicht, sollte man einen Blick auf die Website der Watchlist Internet werfen.

 

In-App-Käufe

Problematisch sind auch sogenannte In-App-Käufe. In-App-Käufe sind Käufe, die, wie der Name schon sagt, innerhalb einer App stattfinden. Diese kommen vor allem in Spielen vor. Mittels dieser Käufe kann man sich dann Verbesserungen für Spiele kaufen oder bestimmte Funktionen freischalten. Das gefährliche an In-App-Käufen ist, dass die Beträge meist auf den ersten Blick sehr niedrig sind und man so verleitet wird, öfters Extras zu kaufen. So verliert man schnell den Überblick und bekommt am Ende eine hohe Rechnung. Das stellt vor allem auch Eltern immer wieder vor eine Herausforderung. 

Es ist möglich In-App-Käufe am Smartphone generell zu deaktivieren. Viel wichtiger ist es als Elternteil oder erziehungsberechtige Person allerdings mit den Kindern und Jugendlichen darüber zu sprechen, dass solche Käufe reales, echtes Geld kosten. 

Ein guter Tipp ist außerdem die Apps immer nur über den offiziellen App-Shop herunterzuladen. Apps von anderen Anbietern könnten mit Schadsoftware infiziert sein. Solche Apps können Handydaten (zum Beispiel dein Adressbuch) unbemerkt übermitteln.
Quelle: klicksafe.de


Ein Smartphone, das eine junge Frau in einem Cafe im freien fotografiert. Im Hintergrund sieht man die Person, die fotografiert wurde.

Persönlichkeitsrechte im Internet

Welche Rechte gibt es und was kann man tun, wenn diese verletzt werden?

Jeder Mensch besitzt von Geburt an sogenannte Persönlichkeitsrechte. Diese sollen die Würde eines jeden Menschen schützen und ihn vor Eingriffen in seine Persönlichkeit, seine Freiheit und seine Privatsphäre durch andere bewahren. So wie im realen Leben gibt es auch im Internet Rechte, die verletzt werden können. Ob das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt wird, muss durch eine Abwägung zwischen den Rechten und den Interessen der beteiligten Personen entschieden werden (z. B. das Recht auf freie Meinungsäußerung mit dem Recht auf Schutz der Ehre). 

Welche Persönlichkeitsrechte sind im Internet besonders wichtig?

Recht am eigenen Bild 

  • Keine Veröffentlichung von Fotos im Internet, auf denen jemand bloßgestellt oder herabgesetzt wird
  • Keine Verwendung von eigenen Fotos für Fake-Accounts 

Recht auf Schutz der Privatsphäre

  • Keine Veröffentlichung privater Informationen im Internet ohne die Zustimmung
  • Keine Veröffentlichung geheimer Tagebucheinträge oder vertraulicher Notizen im Internet

Recht auf Datenschutz

  • Keine unerlaubte Erfassung und Verwendung von persönlichen Daten
  • Keine unerlaubte Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte 

Recht auf Schutz der Ehre

  • Keine öffentliche üble Nachrede oder Beleidigung im Internet 
  • Keine Verbreitung falscher Gerüchte, die einem im beruflichen Fortkommen schädigen

Was kann man tun, wenn die Rechte im Internet verletzt wurden?

Beweise sichern. 
Verschaffen Sie sich einen Überblick und dokumentieren Sie die Inhalte, die Ihre Rechte verletzen – zum Beispiel mit Screenshots. 

Content-Provider kontaktieren. 
Aufforderung des Erstellers des Inhalts („Content-Provider“) zur Löschung – am besten per E-Mail oder mit einem eingeschriebenen Brief. Host-Provider bzw. soziales Netzwerk kontaktieren. Falls man nicht weiß, wer die Inhalte (= Content) erstellt hat, kann auch der Host-Provider – also z. B. den Betreiber eines Online-Forums – oder das soziale Netzwerk kontaktiert werden. Erklären Sie, dass Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, verlangen Sie die Löschung der Inhalte und ersuchen Sie um Auskunft über den Namen und die Adresse der Person, die die Rechte verletzt hat. 

Zur Polizei gehen. 
In schwerwiegenden Fällen – etwa im Fall von Cyber-Mobbing oder Erpressung mit intimen Videos – sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. 

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen. 
Wenn das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten betroffen ist, wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at). 

Löschung aus Suchergebnissen beantragen. 
Fordern Sie die Betreiber von Suchmaschinen (z. B. Google oder Microsoft Bing) auf, Suchergebnisse mit Links zu rechtsverletzenden Inhalten nicht mehr anzuzeigen („Recht auf Vergessenwerden“).

Um abzuwägen, welche Vorgangsweise im konkreten Fall sinnvoll ist, kontaktieren Sie die Internet Ombudsstelle www.ombudsstelle.at. Die unabhängige Schlichtungs- und Beratungsstelle berät kostenlos und hilft die eigenen Rechte durchzusetzen.

Quelle: Internet Ombudsstelle 


PEGI - Symbol: Faust vor dunklem Hintegrund

Altersbeschränkungen und Freigaben

Für die Nutzung neuer Medien beziehungsweise der darin angebotenen Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Filme, Video- und Konsolenspiele und ähnliches, gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Im Folgenden bekommen Sie wichtige Informationen bezüglich der Altersfreigabe von Computerspielen, Film und Fernsehen.

PEGI, USK, FSK: Bedeutungen und Unterschiede

Ob bei Apps, Filmen oder Computerspielen: Überall sehen wir bunte Kästchen (auf den DVD- und Spielhüllen meistens unten seitlich, bei den Apps meistens unter dem Namen der App) mit den Begriffen „PEGI“, „USK“ oder „FSK“ und irgendwelchen Zahlen. Wir informieren über die Bedeutung dieser Begriffe und die Rolle, die sie beim Kauf oder Download spielen.

PEGI

  • Alterseinstufungssystem für Computer- und Konsolenspiele sowie Apps
  • Europaweit einheitlich
  • Entscheidungshilfe für Eltern beim Kauf oder Download von Spielen


PEGI ist die Abkürzung von „Pan-European Game Information“ und ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das im Jahr 2003 in Kraft getreten ist. PEGI gibt Altersempfehlungen auf Spielen an, was vor allem Eltern die Entscheidung beim Kauf von Spielen erleichtern soll. Die Kennzeichnung sagt jedoch nichts über die Spielbarkeit (das heißt den Schwierigkeitsgrad oder die erforderlichen Fähigkeiten, die notwendig sind um das Spiel zu spielen) der jeweiligen Spiele aus. Außerdem bekommen Eltern mit der PEGI-Kennzeichnung keine Information dazu, ob das Kind durch das ausgesuchte Spiel etwas lernt. Eltern die mehr zu Vor- und Nachteilen bestimmter Spiele erfahren möchten, können sich dazu auf der Website der BuPP informieren (BuPP ist die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von digitalen Spielen im Bundeskanzleramt, Sektion VI - Familie und Jugend, die durch Spielebewertungen und -empfehlungen Eltern und Pädagog/-innen eine Orientierungshilfe beim Kauf bieten ).

Ob PEGI ein Spiel für die Altersgruppe 3, 7, 12, 16 oder 18 empfiehlt, hängt von einigen Inhalten im Spiel ab, wie zum Beispiel Gewaltdarstellungen, sexuellen Handlungen, angsterzeugenden Geräuschen oder ob die Figuren im Spiel realistisch aussehen. Zusätzlich findet man auf der Rückseite des Spiels Inhaltssymbole mit bestimmten Bedeutungen. Mit diesen Symbolen rechtfertigt PEGI auch die vorhin erwähnten Alterskennzeichnungen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website von PEGI oder auf der Website der BuPP.

Grünes Rechteck mit der Aufschrift FSK ab 12 freigegeben

FSK

  • Altersfreigabe von Filmen auf Grundlage des deutschen Jugendschutzgesetzes
  • Keine Rechtsverbindlichkeit in Österreich
  • Eigene Altersbeschränkungen bei Filmvorführungen im Kino und bei Veranstaltungen


FSK ist die Abkürzung von „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ und ist im deutschen Jugendschutzgesetz verankert. Die Altersklassen sind dieselben wie bei USK, also 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre. In Österreich gibt es keine eigene Jugendschutz-Kennzeichnung. Einzelne Bundesländer in Österreich verweisen in ihren Jugendschutzgesetzen auf die FSK-Regelung.

In Tirol bestimmt die Abteilung „Gemeinden“ mithilfe von Sachverständigen die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche für Filme im Kino und bei Veranstaltungen. In Tiroler Kinos darf die Altersgrenze um 3 Jahre unterschritten werden, wenn das Kind den Film in Begleitung einer/eines Erwachsenen anschaut .

Wir haben bei einem Elektrofachgeschäft in Tirol nachgefragt, wie der Verkauf von Filmen geregelt ist: Die Mitarbeiterin sagte uns, dass sich die VerkäuferInnen an die FSK-Kennzeichnungen halten müssen. Diese scheinen beim Scannen des Barcodes des Spiels auf ihrem Monitor auf, woraufhin sie gegebenenfalls den Ausweis kontrollieren müssen. Im Fernsehen sind österreichische Sender dazu verpflichtet, Filme zu kennzeichnen, wenn sie bestimmte kinder- und jugendgefährdende Inhalte ausstrahlen. Dies passiert durch bestimmte Symbole oder akustische Information vor Beginn des jeweiligen Films. Außerdem sind sie verpflichtet, für Kinder und Jugendliche ungeeignete Filme zu Uhrzeiten auszustrahlen, zu denen jüngere Menschen in der Regel nicht fernsehen, also sehr spät am Abend oder in der Nacht).

Weitere Informationen gibt es auf der Website vom Bundeskanzleramt Sektion: Frauen, Familien und Jugend


Anlaufstellen für Eltern und Erziehungsberechtigte

  • 147 Rat auf Draht Kostenloser, anonymer 24h-Notruf für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen, per Telefon (147 ohne Vorwahl), Online-Beratung oder Chat (jeden Freitag 18-20 h)
  • AK Tirol Konsumentenschutz, Kostenlose Hotline 0800 / 22 55 22 – 1818
  • Bundeskriminalamt: Unter der Servicenummer 059 / 133 erreichen Sie immer die nächstgelegene Polizeidienststelle in ganz Österreich.
  • BUPP - Bundesstelle für Positivprädikatisierung
  • Erziehungsberatung: Therapie und Beratung für Eltern
  • Familienberatungsstellen in ganz Österreich
  • www.ombudsstelle.at hilft bei Beschwerden und bei der Schlichtung von Problemen im Internet und der Entfernung unerwünschter Inhalte
  • www.onlinesicherheit.gv.at klärt über Gefahren im Netz auf
  • www.saferinternet.at bietet wichtige Hinweise und Informationen
  • SOS-Kinderdorf: Die Kampagne #sicheronline hat viele nützliche Informationen für Eltern gesammelt.
  • www.stopline.at wenn man auf Beiträge mit nationalsozialistischen Inhalten stößt, kann man diese anonym melden
  • www.watchlist-internet.at informiert über Internetbetrug und Fakeshops
  • www.zara.or.at ZARA - Zivilcourage und anti-Rassismus-Arbeit; nimmt Meldungen über Hasspostings entgegen und unterstützt kostenlos bei rechtlichen Schritten